Trauerfall


Bei einem Sterbefall zu Hause ist sofort der Hausarzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Angehörigen den Totenschein aushändigt. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, können Sie sich jederzeit an den ärztlichen Notdienst, Tel. 116 117 oder die NotrufzentraleTel. 112 wenden.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim leitet die dortige Verwaltung dies in die Wege. Das Krankenhaus/ Seniorenheim sollte über mögliche Vorsorgeregelungen informiert werden.

Bei einem Sterbefall auf öffentlichem Gelände kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und die Benachrichtigung der Angehörigen.

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt. Es ist hilfreich, diese bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammen zu stellen. So kann eine zeitaufwendige Suche bei Eintritt eines Sterbefalles vermieden werden.

Es sollte entschieden werden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche delegiert werden.

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Es gibt einen untrüglichen Maßstab für das Große und das Geringe, für das Gültige und das Belanglose, für das Echte und das Gefälschte, für das Wort, das Gewicht hat, und für das leichte Geschwätz
– das ist der Tod.
— Dietrich Bonhoeffer

Unsere Leistungen:

    • Ausführliche Beratung im Trauerhaus oder in unseren Räumen
    • Detaillierter Kosten- und Gebührenplan
    • Überführungen im In- und Ausland mit eigenen Fahrzeugen
    • Aufbahrungen in unseren Räumen, im Trauerhaus oder wo immer sie zulässig sind
    • Erledigung der Formalitäten:
      • Besorgung der Todesbescheinigung, der Sterbeurkunden
        und fehlender Dokumente
      • Anmeldung bei Friedhofsverwaltung und kirchlichen Stellen
      • Abmeldung der Renten, der Kranken- und Pflegekassen
      • Beantragung der Rentenvorschusszahlung an Hinterbliebene
      • Regelung privater Versicherungsansprüche
    • Gestaltung und Druck von Trauerdrucksachen
    • Vermittlung von Traueranzeigen in der Presse
    • Individuelle Gestaltung von Trauerfeiern:
      • in unserem Haus mit freiem Zeitrahmen
      • in Kirchen und Trauerhallen nach Verfügbarkeit
    • Beratung bei der Auswahl von freien Rednern und musikalischem Rahmen
    • Absprache mit Floristen, Sargträgern, Musikern, Organisten, Restaurants und Cafés
    • Helfende Hinweise zu Testamentseröffnung und Erbschein
    • Hilfe bei Sichtung und Regelung des digitalen Nachlasses
    • Qualifizierte Trauerbegleitung